AGB

Mit Erteilung des Auftrages gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen als anerkannt. Die Annahme des Auf­trages durch die Hummel GmbH erfolgt nur zu den nachstehenden Bedingungen. Für den Auftrag­geber ist sein Auftrag mit Unterzeichnung verbindlich, jedoch höchstens für 12 Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch die Auftragsbestätigung der Hummel GmbH. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung durch die Hummel GmbH.

 

Liefer- und Leistungszeit

Von der Hummel GmbH können nur Zirka­-Lieferfristangaben gemacht werden. Fristgemäße Lieferung setzt die Einhaltung des Aufmaßtermins durch den Auftrag­geber voraus. Dieser Aufmaßtermin ist zwischen den Parteien rechtzeitig abzustimmen. Der Auftraggeber hat den ungehin­derten Einbau zu gewährleisten. Durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Auftraggeber das Recht der Hummel GmbH eine Nachfrist (verbunden mit der Erklärung, dass er die Abnahme der Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehne) von 4 Wochen zu setzen. Erfolgt auch nach Ablauf dieser Nachfrist keine Lieferung, so kann der Auftraggeber durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurück­treten. Ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges ist ausgeschlossen. Bei unverschuldetem Unvermögen der Hummel GmbH oder seiner Lieferanten, bei höherer Gewalt sowie bei behördlichen Anordnungen fällt das Rücktrittsrecht fort. Kann beim Eintreffen des Montagetrupps der Hummel GmbH durch Umstände, die diese nicht zu vertreten hat, die Ware nicht eingebaut werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Kosten der vergeblichen Fahrt zu ersetzen. Dasselbe gilt bei vergeblicher aber vereinbarter Fahrt des Ausmessers.

 

Zahlungsbedingungen

Rechnungen der Hummel GmbH sind innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Zahlungen sind auf die angegebenen Konten oder durch Verrechnungsscheck zu leisten. Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwerti­gen Zahlungsaufstellung leistet. Zinsen werden mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes oder eines nachgewiesenen höheren Zinsschadens berechnet.
Die Hummel GmbH behält sich das Recht zur Preiserhöhung vor für den Fall, dass die Leistungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, erst nach Ablauf der 4-Monats-Frist erfolgen kann. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig fest­gestellt und unstreitig sind.

 

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Sie darf nicht weiterverkauft, verliehen oder verpfändet werden.

 

Rücktritt und Kündigung

Der Hummel GmbH steht das Recht zum Rücktritt zu, wenn der Auftraggeber deren Verlangen nach einer Sicherheitsleistung innerhalb einer von ihr zu set­zenden Frist nicht nachkommt. Nimmt der Auftraggeber die bestellte, nach Maß gefertigte und daher nicht mehr verwert­bare Ware nicht ab, so ist er gleichwohl zur Zahlung des vollen Kaufpreises verpflichtet. Nach Kündigung sind die bisherigen Leistungen unter Zugrundelegung des vereinbarten Preises abzurechnen.

 

Gewährleistung

Die Hummel GmbH gibt für die Ware eine Gewährleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Be­stimmungen, soweit sie nicht in diesen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen in zulässiger Weise abgeändert werden und nach Maßgabe des Gewährleistungsscheines der vom Auf­traggeber angefordert werden kann und der nach Montage übergeben wird. Für die nicht von der Hummel GmbH selbst erzeugten Teile wird nur die Gewährleistung übernommen, die die jeweiligen Hersteller­werke der Hummel GmbH gegenüber gewähren. Die entsprechenden Ansprüche der Hummel GmbH werden hierdurch an den Auftrag­geber abgetreten. Bei nachgewiesenen Mängeln ist uns zunächst das Recht einzuräumen, entweder eine Nachbesserung vorzunehmen oder die Ware zurückzunehmen und Ersatz zu leisten. Schlägt dies fehl, hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung.

 

Glasbruchrisiko

Es wird keine Haftung für das Glasbruchrisiko übernommen. Die Gewährleistung für Mehrscheibenisolierglas bezieht sich grundsätzlich nur auf Kondensatfreiheit im Scheibenzwischen­raum, nicht jedoch auf Glasbruch.

 

Mängelrügen

Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu prüfen und sie durch Unter­zeichnung des Abnahmescheins abzunehmen. Kann eine sofor­tige Abnahme nicht erfolgen, so gilt die Ware als abgenom­men, falls nicht innerhalb von 8 Tagen eine schriftliche Mängelrüge erhoben wird. Für nicht offensichtliche Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Fristgemäß gemeldete Mängel können von der Hummel GmbH nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber nach­weist, dass der Mangel nicht auf falsche Inbetriebnahme oder ordnungswidrige Bedienung und Behandlung der Ware zurückzuführen ist.

 

Beschaffenheit

Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber dem Ausstellungsstück oder Mustern bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (z. B. Holz) liegen und handelsüblich sind.

 

Datenspeicherung

Die Hummel GmbH ist zur Datenspeiche­rung gern. § 28 BDSG berechtigt.
Soweit eine Regelung in diesen Geschäftsbedingungen nicht erfolgt, gelten ergänzend die Bestimmungen des BGB.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle sich aus diesem Geschäft ergebenden Rechtsange­legenheiten ist Augsburg. Für Rechtsentscheidung ist stets das deutsche Recht maßgebend.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]