AGB
Mit Erteilung des Auftrages gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen als anerkannt. Die Annahme des Auftrages durch die Hummel GmbH erfolgt nur zu den nachstehenden Bedingungen. Für den Auftraggeber ist sein Auftrag mit Unterzeichnung verbindlich, jedoch höchstens für 12 Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch die Auftragsbestätigung der Hummel GmbH. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung durch die Hummel GmbH.
Liefer- und Leistungszeit
Von der Hummel GmbH können nur Zirka-Lieferfristangaben gemacht werden. Fristgemäße Lieferung setzt die Einhaltung des Aufmaßtermins durch den Auftraggeber voraus. Dieser Aufmaßtermin ist zwischen den Parteien rechtzeitig abzustimmen. Der Auftraggeber hat den ungehinderten Einbau zu gewährleisten. Durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Auftraggeber das Recht der Hummel GmbH eine Nachfrist (verbunden mit der Erklärung, dass er die Abnahme der Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehne) von 4 Wochen zu setzen. Erfolgt auch nach Ablauf dieser Nachfrist keine Lieferung, so kann der Auftraggeber durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges ist ausgeschlossen. Bei unverschuldetem Unvermögen der Hummel GmbH oder seiner Lieferanten, bei höherer Gewalt sowie bei behördlichen Anordnungen fällt das Rücktrittsrecht fort. Kann beim Eintreffen des Montagetrupps der Hummel GmbH durch Umstände, die diese nicht zu vertreten hat, die Ware nicht eingebaut werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Kosten der vergeblichen Fahrt zu ersetzen. Dasselbe gilt bei vergeblicher aber vereinbarter Fahrt des Ausmessers.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen der Hummel GmbH sind innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Zahlungen sind auf die angegebenen Konten oder durch Verrechnungsscheck zu leisten. Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Zinsen werden mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes oder eines nachgewiesenen höheren Zinsschadens berechnet.
Die Hummel GmbH behält sich das Recht zur Preiserhöhung vor für den Fall, dass die Leistungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, erst nach Ablauf der 4-Monats-Frist erfolgen kann. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und unstreitig sind.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Sie darf nicht weiterverkauft, verliehen oder verpfändet werden.
Rücktritt und Kündigung
Der Hummel GmbH steht das Recht zum Rücktritt zu, wenn der Auftraggeber deren Verlangen nach einer Sicherheitsleistung innerhalb einer von ihr zu setzenden Frist nicht nachkommt. Nimmt der Auftraggeber die bestellte, nach Maß gefertigte und daher nicht mehr verwertbare Ware nicht ab, so ist er gleichwohl zur Zahlung des vollen Kaufpreises verpflichtet. Nach Kündigung sind die bisherigen Leistungen unter Zugrundelegung des vereinbarten Preises abzurechnen.
Gewährleistung
Die Hummel GmbH gibt für die Ware eine Gewährleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in zulässiger Weise abgeändert werden und nach Maßgabe des Gewährleistungsscheines der vom Auftraggeber angefordert werden kann und der nach Montage übergeben wird. Für die nicht von der Hummel GmbH selbst erzeugten Teile wird nur die Gewährleistung übernommen, die die jeweiligen Herstellerwerke der Hummel GmbH gegenüber gewähren. Die entsprechenden Ansprüche der Hummel GmbH werden hierdurch an den Auftraggeber abgetreten. Bei nachgewiesenen Mängeln ist uns zunächst das Recht einzuräumen, entweder eine Nachbesserung vorzunehmen oder die Ware zurückzunehmen und Ersatz zu leisten. Schlägt dies fehl, hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung.
Glasbruchrisiko
Es wird keine Haftung für das Glasbruchrisiko übernommen. Die Gewährleistung für Mehrscheibenisolierglas bezieht sich grundsätzlich nur auf Kondensatfreiheit im Scheibenzwischenraum, nicht jedoch auf Glasbruch.
Mängelrügen
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu prüfen und sie durch Unterzeichnung des Abnahmescheins abzunehmen. Kann eine sofortige Abnahme nicht erfolgen, so gilt die Ware als abgenommen, falls nicht innerhalb von 8 Tagen eine schriftliche Mängelrüge erhoben wird. Für nicht offensichtliche Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Fristgemäß gemeldete Mängel können von der Hummel GmbH nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber nachweist, dass der Mangel nicht auf falsche Inbetriebnahme oder ordnungswidrige Bedienung und Behandlung der Ware zurückzuführen ist.
Beschaffenheit
Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber dem Ausstellungsstück oder Mustern bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (z. B. Holz) liegen und handelsüblich sind.
Datenspeicherung
Die Hummel GmbH ist zur Datenspeicherung gern. § 28 BDSG berechtigt.
Soweit eine Regelung in diesen Geschäftsbedingungen nicht erfolgt, gelten ergänzend die Bestimmungen des BGB.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle sich aus diesem Geschäft ergebenden Rechtsangelegenheiten ist Augsburg. Für Rechtsentscheidung ist stets das deutsche Recht maßgebend.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]